Liebe Kundinnen und Kunden,
haben Sie oder ihre Kunden Förderung im Rahmen des Programms „Förderung unternehmerisches Know-How“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt? Dann könnte dieser Beitrag für Sie von Bedeutung sein.
Sie wissen es vielleicht schon: Die BAFA-Richtlinie zum Programm „Förderung unternehmerisches Know-How“ läuft zum Ende des Jahres aus. Dies bedeutet, dass den Antragstellern bis zum 31.12.2022 Zeit bleibt, um dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sämtliche Verwendungsnachweise vorzulegen.
Ab Ablauf der Richtlinie gelten neue Bedingungen – ergo: es kann auch ein neuer Antrag zu den neuen Bedingungen gestellt werden.
Dabei sind einige Dinge zu beachten, um die Antragsstellung nicht zu behindern und ein positives Ergebnis wahrscheinlicher zu machen:
- Maßnahmen , die vom Programm gefördert werden sollen, dürfen erst dann beginnen, wenn dem Antragssteller bereits eine Inaussichtstellung seitens des BAFA vorliegt. Auch ein Vertragsabschluss zählt hier als Maßnahmenbeginn.
Ausnahme: Ein Vertrag darf dann bereits vor der Inaussichtstellung abgeschlossen werden, wenn er eine entsprechende aufschiebende Bedingung enthält. Achten Sie in jedem Falle darauf, dass die Verträge juristisch hinreichend geprüft sind. Das BAFA selbst ist zu solch einer juristischen Beratung nicht berechtigt.Achtung:
- Ein Maßnahmenbeginn vor der Inaussichtstellung steht einer Förderung zwangsläufig im Wege!
- Die Inaussichtstellung ist nicht zu verwechseln mit der automatischen Eingangsbestätigung, welche das BAFA nach dem Erhalt ihres Antrages versendet. Diese Eingangsbestätigung bedeutet nicht, dass der Antrag bereits positiv oder negativ ausgefallen ist – bitte demnach auch hier noch kein Vertragsabschluss!
- Ehe Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten einen Antrag stellen können, müssen sie ein Gespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Danach erhält jedes Unternehmen ein Bestätigungsschreiben – erst nach Erhalt dieses Schreibens kann ein Antrag gestellt werden, da das Gespräch Voraussetzung für die Förderung ist.
- beachten: Einzureichende Beratungsberichte müssen stets mit der Unterschrift des Beraters und des Kunden und mit einem entsprechenden Vermerk versehen sein. Sollte dies nachgeholt werden müssen, kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung sowie der Auszahlung der Förderung kommen.
- Für Antragssteller ist es essentiell, auf die schriftlichen Anhörungen des BAFA zu antworten, im Rahmen derer Fragen zu den Vorgängen gestellt werden. Diese werden postalisch oder per E-Mail versendet. Es gilt also: E-Mail-Postfach inklusive Spam-Ordner im Auge behalten, den Briefkasten regelmäßig öffnen und falls Sie eine Anhörung erhalten: Unbedingt beantworten!
- Für Berater: Ist in ihrem Beraterprofil beim BAFA Ihre aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt? Wenn nicht, dann schnellstmöglich ändern! Das BAFA nutzt diese E-Mail-Adresse, um Neuerungen im Förderprogramm und Informationen direkt mit Ihnen zu teilen. Notfalls finden Sie alles wichtige auch auf der Website des BAFA: http://www.bafa.de/.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Ihr WALORE-Team
(Quelle: Mail des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 20.01.2022)